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BGH Urteil v. - IX ZR 177/07

Gesetze: § 129 Abs 1 InsO, §§ 129ff InsO, § 130 Abs 1 S 1 Nr 2 InsO, §§ 130ff InsO, § 140 Abs 1 InsO, § 143 InsO, Nr 7 Abs 3 BankAGB

Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Genehmigung von Lastschriftabbuchungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

Tatbestand

Der Kläger ist Verwalter in dem am 1. August 2005 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der H. GmbH ... (fortan: Schuldnerin). Diese unterhielt bei der D. Bank ... (fortan: Bank) und der Sparkasse U. (fortan: Sparkasse) jeweils ein Girokonto. Im Zeitraum vom 1. April bis 1. Juni 2005 wurde das Konto der Schuldnerin bei der Bank u.a mit Lastschriften in Höhe von fünfmal 177,34 € und sechsmal 177,48 €, insgesamt 1.951,58 €, und das bei der Sparkasse mit zweimal 192,56 €, insgesamt 385,12 €, belastet.

Fundstelle(n):
WM 2010 S. 2167 Nr. 46
VAAAD-54680

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