Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Genehmigung von Lastschriftabbuchungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter
Tatbestand
Der Kläger ist Verwalter in dem am 1. August 2005 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der H. GmbH ... (fortan: Schuldnerin). Diese unterhielt bei der D. Bank ... (fortan: Bank) und der Sparkasse U. (fortan: Sparkasse) jeweils ein Girokonto. Im Zeitraum vom 1. April bis 1. Juni 2005 wurde das Konto der Schuldnerin bei der Bank u.a mit Lastschriften in Höhe von fünfmal 177,34 € und sechsmal 177,48 €, insgesamt 1.951,58 €, und das bei der Sparkasse mit zweimal 192,56 €, insgesamt 385,12 €, belastet.