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Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (§ 24 UStG); Neufassung der Abschnitte 24.1 ff. des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Bezug:
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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Abschnitte 24.1 bis 24.8 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom , der zuletzt durch das geändert worden ist, wie folgt neu gefasst und nach Abschnitt 24.8 ein neuer Abschnitt 24.9 eingefügt:
„24.1. Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
Richtlinienkonforme Auslegung
(1) 1Die Durchschnittssätze sind nach § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG nur auf Umsätze anzuwenden, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt werden. 2Unter Beachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist § 24 UStG dahin auszulegen, dass solche Umsätze nur die Lieferungen selbst erzeugter landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die landwirtschaftlichen Dienstleistungen sind, auf die die Pauschalregelung nach Art. 295 bis 305 MwStSystRL Anwendung findet, vgl. Abschnitte 24.2 und 24.3. 3Andere Umsätze, die der Unternehmer im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sowie außerhalb dieses Betriebs tätigt, unterliegen der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes (, ...BStBl 2005 II S. 896BStBl 2006 II S. 280BStBl 2007 II S. 485BStBl 2008 II S. 158