Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bei
kreditfinanziertem Aktienkauf
Leitsatz
Schuldzinsen sind bei kreditfinanziertem Aktienkauf nur dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen steuerlich
zu berücksichtigen, wenn über den Zeitraum von 10 Jahren ein (Total-)Überschuss der Kapitaleinnahmen über die Werbungskosten
erzielt wird. Maßgebend ist dabei das Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung, wobei jedoch nichtsteuerbare
und steuerfreie Veräußerungsgewinne außer Betracht bleiben