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BAG Urteil v. - 10 AZR 275/09

Gesetze: § 611 Abs 1 BGB, § 106 GewO, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 305c Abs 1 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 306 Abs 2 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB

Wirksamkeit einer Versetzung - AGB-Kontrolle einer Versetzungsklausel

Leitsatz

Ergibt die Auslegung eines in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Versetzungsvorbehalts, dass diese Klausel inhaltlich der Regelung des § 106 Satz 1 GewO entspricht, so unterliegt sie keiner Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die vertragliche Regelung muss die Beschränkung auf den materiellen Gehalt des § 106 GewO unter Berücksichtigung der für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Auslegungsgrundsätze aus sich heraus erkennen lassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 2883 Nr. 47
BB 2011 S. 1088 Nr. 17
NJW 2011 S. 329 Nr. 5
JAAAD-55092

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