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BVerwG Urteil v. - 8 C 34/09

Gesetze: Art 20 Abs 3 GG, § 33 Abs 1 KredWG, § 51 Abs 1 KredWG, § 64e Abs 2 KredWG, § 9 Abs 2 UmlVKF

Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung der Kostenumlage für 1998

Leitsatz

§ 9 UmlVKF, der durch § 51 Abs. 1 Satz 3 KWG F. 2004 rückwirkend für die Zeit vom bis zum Gesetzesrang erhalten hat, ist eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung der Kostenumlage für das Jahr 1998.

Tatbestand

Fundstelle(n):
IAAAD-55143

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