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BVerwG Beschluss v. - 7 B 22/10

Gesetze: § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 267 Abs 3 AEUV

Nichtanrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union als Verfahrensmangel

Fundstelle(n):
VAAAD-55156

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