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BFH Beschluss v. - IV B 93/09

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 155, ZPO § 295

Pauschale Bezugnahme eines Beteiligten in der mündlichen Verhandlung auf sein schriftliches Vorbringen als Rüge des Übergehens eines Beweisantrags nicht ausreichend

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 53 Nr. 1
EAAAD-55208

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