Vergebliche Aufwendungen für die Anschaffung von unbebautem Grund und Boden keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz
Vergebliche Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten auf unbebauten Grund und Boden können nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden. Anschaffungskosten auf der Erzielung von Einnahmen im Sinne des § 8 EStG dienende abnutzbare Wirtschaftsgüter sind nur in den Grenzen des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG als Werbungskosten (in Form der Absetzung für Abnutzung) abziehbar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 36 Nr. 1 EStB 2010 S. 453 Nr. 12 HFR 2011 S. 159 Nr. 2 PAAAD-55213