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BAG Urteil v. - 3 AZR 615/08

Gesetze: § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 139 ZPO, § 77 Abs 2 BetrVG

Zulässigkeit der Klage - Bestimmtheit des Antrags - Vereinbarung einer Nettoabfindung

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger geschuldeten Abfindung. In diesem Zusammenhang sind sie rechtlich unterschiedlicher Auffassung darüber, ob die Beklagte auch auf die Abfindung anfallende steuerliche Belastungen zu tragen hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 192 Nr. 1
SAAAD-55465

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