Gesetze: § 823 Abs 2 BGB, Art 13 Abs 1 Nr 3 VollstrZustÜbk 1988, § 32 Abs 1 KredWG
Gerichtsstand für Verbrauchersachen nach dem LugÜ: Anspruch aus einem Vertrag; Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Erlaubnispflicht für Finanzdienstleistungen
Leitsatz
1. Im Sinne von Art. 13 Abs. 1 LugÜ kann auch ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 Abs. 1 KWG ein Anspruch "aus einem Vertrag" sein und damit der Zuständigkeit für Verbrauchersachen unterliegen .
2. Für die Anknüpfung an einen Vertrag und die Begründung der Zuständigkeit für Verbrauchersachen nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 LugÜ genügt, dass sich die Schadenshaftung allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine Klage, die auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, eine so enge Verbindung zu dem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (vgl. , Slg. 2002 S. I-6367, Gabriel) .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 2833 Nr. 47 BB 2010 S. 3049 Nr. 50 NJW 2010 S. 532 Nr. 8 RIW 2011 S. 73 Nr. 1 WM 2010 S. 2163 Nr. 46 ZIP 2010 S. 2264 Nr. 46 SAAAD-55507