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BGH Beschluss v. - V ZB 82/10

Gesetze: Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 83 Nr 6 ZVG, § 100 ZVG, § 574 Abs 2 ZPO

Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Gefährdung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Zulassungsgrund

Leitsatz

Der Umstand, dass ein Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren geltend macht, dass sein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt wird, begründet - für sich genommen - keinen Grund für die Zulassung der Rechtsbeschwerde .

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2010 S. 8 Nr. 48
NJW-RR 2011 S. 421 Nr. 6
WM 2011 S. 74 Nr. 2
XAAAD-55514

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