Gesetze: § 42 Abs 1 S 1 SGB 1, § 42 Abs 2 S 2 SGB 1, § 147 Abs 1 S 1 Nr 3 AFG, § 45 Abs 1 SGB 10
(Soziales Leistungsrecht - Vorschussgewährung - nachträgliche Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs dem Grunde nach - Rückabwicklung - Erstattungsanspruch - keine Aufhebung nach § 45 SGB 10)
Leitsatz
Geht der Leistungsträger bei der Bewilligung eines Vorschusses vom Bestehen eines Anspruchs dem Grunde nach aus und stellt sich nachträglich das Nichtbestehen des Anspruchs heraus, so hat der Empfänger den Vorschuss nach § 42 SGB 1 zu erstatten; einer Aufhebung der Bewilligung nach § 45 SGB 10 bedarf es nicht (Anschluss an = BSGE 55, 287 = SozR 1200 § 42 Nr 2; = SozR 4-1200 § 42 Nr 1).