Ein Versicherter, der meint, dass nicht der von ihm gewählte Arzt das Gutachten erstellt, muss dem Unfallversicherungsträger unverzüglich mitteilen, dass er sein Auswahlrecht verletzt sieht (Rügeobliegenheit).
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2010:200710UB2U1709R0
Fundstelle(n): DStR 2010 S. 2415 Nr. 47 MAAAD-55548