Ein Versicherter, der meint, dass nicht der von ihm gewählte Arzt das Gutachten erstellt, muss dem Unfallversicherungsträger unverzüglich mitteilen, dass er sein Auswahlrecht verletzt sieht (Rügeobliegenheit).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2010:200710UB2U1709R0
Fundstelle(n): DStR 2010 S. 2415 Nr. 47 MAAAD-55548