(Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Teilnahme an einer gem § 77 SGB 3 geförderten Maßnahme der beruflichen Weiterbildung - Abgrenzung der Weiterbildungs- von Ausbildungsmaßnahmen)
Leitsatz
Das Durchlaufen einer nach objektiven Kriterien als Weiterbildungsmaßnahme iS des SGB 3 zu bewertenden Bildungsmaßnahme führt nicht zum Ausschluss von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2, auch dann nicht, wenn die Maßnahme, würde sie als Ausbildung durchgeführt, grundsätzlich nach dem BAföG förderfähig wäre.