Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeld für volljährige behinderte Kinder
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeld für volljährige behinderte Kinder.
Der Lebensbedarf eines behinderten Kindes setzt sich typischerweise aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem
behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen.
Erfolgt insoweit seitens des Stpfl. kein Einzelnachweis, kann der maßgebliche Behindertenpauschbetrag als Anhalt für den
betreffenden Mehrbedarf dienen. Das gilt auch für Kinder, die in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt sind und in einer
eigenen Wohnung leben.