Die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den ArbG an den ArbN für dessen Privatnutzung führt
zu einer Bereicherung des Letzteren und damit zum Lohnzufluss.
Die private Nutzung von Vorführwagen durch den Angestellten eines Autohauses ist ein zu versteuernder geldwerter Vorteil.
Zur steuerlichen Anerkennung eines Nutzungsverbotes hinsichtlich der privaten Nutzung eines Pkw.