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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 260/08

Gesetze: EStG § 4

Angehörigendarlehen

Leitsatz

Zinsen auf Angehörigen-Darlehen können der Besteuerung nur zugrunde gelegt werden, wenn die Verträge dem entsprechen, was unter fremden Dritten üblich ist. Auch wenn derartige Verträge in mehreren Vorbetriebsprüfungen unbeanstandet geblieben sind, rechtfertigt dies nicht die Weiterberücksichtigung aus Vertrauensschutzgründen.

Fundstelle(n):
XAAAD-55673

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