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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 332/09 EFG 2011 S. 83 Nr. 1

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10b

Kein ermäßigter Steuersatz für Beförderung durch Skilift in geschlossener Halle

Leitsatz

Mit der Beförderung per Skilift und der Möglichkeit zur Skiabfahrt wird eine einheitliche Leistung eigener Art und keine Personenbeförderung nach § 12 Abs. 2 Nr. 10b UStG erbracht. Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG n.F. kommt daher nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 83 Nr. 1
UStB 2011 S. 77 Nr. 3
XAAAD-55874

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