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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 434/07

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Zuordnungsentscheidung des Leistungsbezuges zum Unternehmen in der Voranmeldung

Leitsatz

  1. Hinsichtlich eines Gegenstandes, der sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für nicht unternehmerische Zwecke vorgesehen ist (sog. gemischte Nutzung), hat der Unternehmer ein Zuordnungswahlrecht.

  2. Die Zuordnung des Gegenstandes zum Unternehmen erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung; diese muss in der abzugebenden Voranmeldung ihren Niederschlag finden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BAAAD-55877

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