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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 2008/2008

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2

Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips hinsichtlich des Kindergeldes bei zeitweise vollzeitbeschäftigten volljährigen Kindern -

Leitsatz

Geht das Kind in dem Zeitraum, in dem es die gesetzlichen Voraussetzungen eines Berücksichtigungstatbestands i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c EStG erfüllt, einer Erwerbstätigkeit nach und übersteigen seine gesamten Einkünfte und Bezüge den (anteiligen) Jahresgrenzbetrag nicht, besteht ein Anspruch auf Kindergeld unabhängig davon, ob es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine Vollzeiterwerbstätigkeit handelt.

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Fundstelle(n):
AAAAD-55902

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