Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem
AStG – Vorzugsbesteuerung i. S. d.
§ 2 Abs. 2 Nr. 2
AStG – Besteuerung auf sog. Remittance-Basis in
Großbritannien
Leitsatz
Die Besteuerung auf
„Remittance-Basis” in Großbritannien (hier in den Jahren
1994 bis 1996), nach der dort nur die Einkünfte besteuert werden, welche
in Großbritannien erzielt oder dorthin transferiert werden, stellt keine
Vorzugsbesteuerung i. S. d.
§ 2 Abs. 2 Nr. 2
AStG dar (Anschluss an
, Tz. 2.2. Nr. 2; vgl. aber nunmehr
IV B 4 - S
- 1340 - 11/04, Tz. 2.2.2).
Für den Belastungsvergleich
ist nicht von den Steuern auszugehen, die aufgrund der Steuerpflicht entstanden
sind, sondern von der Steuer, die der Steuerpflichtige unter
Berücksichtigung der Abzugssteuern zu entrichten hätte.