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BGH Urteil v. - VI ZR 257/08

Gesetze: § 340 Abs 1 ZPO

Einspruch gegen ein Versäumnisurteil: Einspruchseinlegung durch den Prozessbevollmächtigten in der "Ich-Form"

Leitsatz

Allein die Verwendung der "Ich-Form" in einem Einspruchsschriftsatz eines Rechtsanwalts lässt grundsätzlich keine Zweifel daran aufkommen, dass der Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Prozessbevollmächtigter seiner Partei für diese den Einspruch einlegen will .

Tatbestand

Fundstelle(n):
HFR 2011 S. 357 Nr. 3
NJW 2010 S. 3779 Nr. 52
NJW 2010 S. 8 Nr. 48
MAAAD-56050

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