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BGH Urteil v. - IX ZR 240/09

Gesetze: § 129 InsO, §§ 129ff InsO, § 130 Abs 1 S 1 Nr 2 InsO, § 143 InsO, § 182 Abs 1 BGB, Nr 7 Abs 4 SparkAGB

Insolvenzanfechtung einer Kontoabbuchung aufgrund einer Einziehungsermächtigung: Bestimmung der anfechtbaren Rechtshandlung; Erklärungsgegner einer Genehmigung und fiktive Genehmigung aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse

Tatbestand

Der Kläger ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. GmbH (fortan: Schuldnerin). Diese unterhielt bei der Stadtsparkasse K. (fortan: Sparkasse) ein Girokonto, für das die Schuldnerin und die Sparkasse einen vierteljährlichen Rechnungsabschluss vereinbart hatten. Der Geschäftsbeziehung zu der Schuldnerin lagen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen (fortan: AGB-SpK aF) zugrunde.

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Fundstelle(n):
QAAAD-56079

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