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BFH Beschluss v. - II B 18/10

Gesetze: FGO § 51 Abs. 1, ZPO § 42, GG Art. 101 Abs. 1, GG Art. 103 Abs. 1, BewG § 109, BewG § 109a

Unsachliche oder unangemessene sowie beleidigende Äußerungen des Richters gegenüber dem Prozessbevollmächtigten rechtfertigen die Besorgnis der Befangenheit; keine verfassungsmäßige Garantie eines Instanzenzugs; Steuerbilanzansätze beim Einheitswert des Betriebsvermögen

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 64 Nr. 1
UAAAD-56231

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