Anzahlungen auf Anschaffungskosten nach dem FördG begünstigt
Leitsatz
Anzahlungen auf Anschaffungskosten sind nur dann nach dem FördG begünstigt, wenn das schließlich gelieferte Wirtschaftsgut Vertragsgegenstand schon bei der Anzahlung gewesen ist. Wird der Kaufpreis in vollem Umfang vorausgezahlt, muss der im Vertrag umschriebene Gegenstand bautechnisch mit dem aufgrund dieses Vertrags gelieferten im Wesentlichen übereinstimmen. Die Vertragsparteien dürfen nicht einen anderen Gegenstand zum Inhalt ihrer Vereinbarung gemacht oder sich ein nachträgliches Bestimmungsrecht über den Kaufgegenstand eingeräumt haben. Wird die vertraglich von vornherein geplante Mischnutzung eines im städtebaulichen Sanierungsgebiet gelegenen Gebäudekomplexes letztlich auch verwirklicht, führen im Laufe der Planungsverfahren (mehrfach) wechselnde Zuschnitte der Räumlichkeiten nicht zu einer Änderung des Vertragsgegenstandes.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 22 Nr. 1 HFR 2011 S. 331 Nr. 3 StuB-Bilanzreport Nr. 14/2011 S. 556 NAAAD-56242