Zeitpunkt des Zuflusses eines Vermögensvorteils in Gestalt einer verdeckten Gewinnausschüttung/Zeitpunkt des Ansatzes eines
Auflösungsverlustes nach § 17 EStG/Saldierung
Leitsatz
Eine nicht in Geld bestehende verdeckte Gewinnausschüttung (wie z.B. eine Nutzungsmöglichkeit an einem Wirtschaftsgut) ist
einem Gesellschafter dann zugeflossen, wenn er tatsächlich wirtschaftlich über diese verfügen kann.
Ein steuerlich zu berücksichtigender Auflösungsverlust iSd § 17 EStG ist nur ausnahmsweise dann vor Abschluss des Liquidationsverfahrens
entstanden, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlustes nicht mehr zu rechnen ist.