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BFH Beschluss v. - I B 1/10

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, AktG § 76, AktG § 77, AktG § 93 Abs. 2, AktG § 111 Abs. 4 Satz 1

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Schadensersatz gegen den Vorstand und das Aufsichtsratsmitglied

Leitsatz

Überträgt der Vorstand einer AG einem Aufsichtsratsmitglied die Geschäftsführung eines neuen Geschäftsfelds unter Verstoß gegen § 111 Abs. 4 Satz 1 AktG und verzichtet die AG gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsratsmitglied auf Ersatz des ihr durch die Übertragung entstandenen Schadens, kann dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG führen.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 3/2011 S. 109
BFH/NV 2011 S. 69 Nr. 1
KÖSDI 2011 S. 17304 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2011 S. 180
OAAAD-56593

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