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BFH Beschluss v. - II S 26/10 (PKH)

Gesetze: FGO § 62 Abs. 4, FGO § 91 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 142, GG Art. 103

Gewährung von Prozesskostenhilfe nur bei hinreichenden Erfolgsaussichten; kein Vertretungszwang für den beim BFH gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe; Anspruch auf rechtliches Gehör; keine Kostenentscheidung bei erfolglosem Antrag auf Prozesskostenhilfe

Fundstelle(n):
MAAAD-56598

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