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BFH Urteil v. - IX R 38/09

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, EStG § 17 Abs. 1 Satz 4, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1

Veräußerung i.S. von § 17 EStG mit Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums verwirklicht

Leitsatz

Ein besitzloses wirtschaftliches Eigentum setzt voraus, dass der Inhaber des zivilrechtlichen Eigentums bezüglich des Wirtschaftsguts (hier: Aktien) allein den Weisungen des anderen zu folgen verpflichtet ist und dieser jederzeit die Herausgabe (Übertragung des Eigentums an sich) verlangen kann.
Bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums im Sinne von § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist nicht das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 41 Nr. 1
DStZ 2011 S. 219 Nr. 7
EStB 2011 S. 17 Nr. 1
GStB 2011 S. 75 Nr. 3
GmbHR 2011 S. 97 Nr. 2
HFR 2011 S. 302 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2011 S. 113
DAAAD-56604

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