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BMF - IV C 1 -S 2252/10/10010 BStBl 2010 I S. 1305

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Ergänzung des  (BStBl 2010 I S. 79) – und vom – (BStBl 2010 I S. 94)

Bezug:

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Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die  BStBl 2010 I S. 79 – und vom – BStBl 2010 I S. 94 – wie folgt ergänzt:

1. Änderung des

Nach Randziffer 36 wird folgende Randziffer 36a eingefügt:

„36a Wurde für Ehegatten die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2 EStG durchgeführt, sind in den jeweiligen Steuerbescheinigungen die Erträge und Quellensteuern auszuweisen, die nach der entsprechend den Randziffern 266 bis 277 des – BStBl 2010 I S. 94 – durchgeführten übergreifenden Verlustverrechnung und Quellensteueranrechnung verbleiben.”

2. Änderung des

Nach Randziffer 8 wird folgende Randziffer 8a eingefügt:

„8a Vollrisikozertifikate mit mehreren Zahlungszeitpunkten

Liegen bei einem Vollrisikozertifikat mehrere Zahlungszeitpunkte bis zur Endfälligkeit vor, sind die Erträge zu diesen Zeitpunkten Einkünfte i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG; dies gilt nicht, wenn die Emissionsbedingungen von vornherein eindeutige Angaben zur Tilgung oder zur Teiltilgung während der Laufzeit vorsehen und die Vertragspartner entsprechend verfahre...

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