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Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Ergänzung des (BStBl 2010 I S. 79) – und vom – (BStBl 2010 I S. 94)
Bezug:
Bezug:
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die BStBl 2010 I S. 79 – und vom – BStBl 2010 I S. 94 – wie folgt ergänzt:
1. Änderung des
Nach Randziffer 36 wird folgende Randziffer 36a eingefügt:
„36a Wurde für Ehegatten die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2 EStG durchgeführt, sind in den jeweiligen Steuerbescheinigungen die Erträge und Quellensteuern auszuweisen, die nach der entsprechend den Randziffern 266 bis 277 des – BStBl 2010 I S. 94 – durchgeführten übergreifenden Verlustverrechnung und Quellensteueranrechnung verbleiben.”
2. Änderung des
Nach Randziffer 8 wird folgende Randziffer 8a eingefügt:
„8a Vollrisikozertifikate mit mehreren Zahlungszeitpunkten
Liegen bei einem Vollrisikozertifikat mehrere Zahlungszeitpunkte bis zur Endfälligkeit vor, sind die Erträge zu diesen Zeitpunkten Einkünfte i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG; dies gilt nicht, wenn die Emissionsbedingungen von vornherein eindeutige Angaben zur Tilgung oder zur Teiltilgung während der Laufzeit vorsehen und die Vertragspartner entsprechend verfahre...