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BAG Beschluss v. - 1 ABR 30/09

Gesetze: § 76 Abs 3 S 4 BetrVG, § 1 TVG, § 76 Abs 3 S 3 BetrVG, § 76 Abs 8 BetrVG

Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - tarifliche Schlichtungsstelle - Verletzung des Unterschriftserfordernisses

Leitsatz

Ein vom Vorsitzenden der Einigungsstelle nicht unterzeichneter Einigungsstellenspruch ist unwirksam.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 3083 Nr. 50
NJW 2011 S. 8 Nr. 5
AAAAD-56631

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