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BGH Urteil v. - I ZR 158/08

Gesetze: § 4 Nr 9 Buchst b UWG, § 4 Abs 1 UrhG, § 4 Abs 2 UrhG, Art 3 Abs 1 EGRL 9/96

Wettbewerbsrecht: Unlautere Rufausbeutung durch Übernahme eines Nummernsystems des Marktführers in einem Nachschlagewerk für Briefmarken; Schutzfähigkeit einer Datensammlung als Datenbankwerk - Markenheftchen

Leitsatz

Markenheftchen

1. Der für eine unlautere Rufausbeutung erforderliche Imagetransfer kann nicht allein damit begründet werden, dass ein Wettbewerber in seinem über eine eigenständige Systematik verfügenden Nachschlagewerk für Briefmarken als Referenz die im Verkehr durchgesetzte Systematik aus dem Konkurrenzprodukt des Marktführers übernimmt und jedem Eintrag zuordnet, um es dem Benutzer auf diese Weise zu ermöglichen, im Verkehr mit Dritten auch ohne Erwerb des Konkurrenzprodukts auf dessen als Standard akzeptierte Referenznummern Bezug zu nehmen .

2. Die Schutzfähigkeit einer Datensammlung als Datenbankwerk kann nicht schon deshalb verneint werden, weil keine individuelle eigenschöpferische Auswahlentscheidung hinsichtlich der aufgenommenen Daten getroffen worden ist .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAD-56635

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