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BGH Beschluss v. - V ZB 112/10

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei unerkannt fehlgeschlagener Faxübermittlung des ersten Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EAAAD-56673

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