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BGH Urteil v. - VI ZR 237/09

Gesetze: § 15 Abs 2 S 1 RVG, Nr 2300 RVG-VV, § 823 Abs 1 BGB, Art 1 GG, Art 2 GG

Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten nach Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts in der Presse: Außergerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen der Verbreitung beanstandeter Aussagen in einem Druckerzeugnis und in der Online-Berichterstattung als dieselbe Angelegenheit

Leitsatz

Zur Frage derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG bei außergerichtlicher Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen den für die Verbreitung durch ein Druckerzeugnis verantwortlichen Verlag und gegen die Verantwortlichen für die Verbreitung durch eine Online-Berichterstattung .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 155 Nr. 3
XAAAD-56684

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