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BGH Beschluss v. - IX ZB 24/10

Gesetze: § 153 Abs 2 InsO

Insolvenzrecht: Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung der Vollständigkeit des vom Insolvenzverwalter gefertigten Vermögensverzeichnisses

Leitsatz

Der Schuldner kann die eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit des von dem Insolvenzverwalter gefertigten Vermögensverzeichnisses nicht unter Berufung auf Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten verweigern .

Fundstelle(n):
DStR 2010 S. 2642 Nr. 51
NJW 2010 S. 8 Nr. 52
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2010 S. 3864
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2011 S. 119
WM 2010 S. 2369 Nr. 50
ZIP 2010 S. 2306 Nr. 47
MAAAD-56692

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