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BGH Urteil v. - IX ZR 48/10

Gesetze: § 45 Abs 1 Nr 1 BRAO, § 134 BGB

Anwaltliches Berufsrecht: Nichtigkeit des Anwaltsvertrages bei Vertretung eines GmbH-Gesellschafters bei der Abwehr einer Einlagenforderung nach Beurkundung des Gesellschaftvertrages als Notar

Leitsatz

1. Ein Anwalt, der zuvor als Notar einen GmbH-Gesellschaftsvertrag beurkundete, darf einen Gesellschafter bei der Abwehr eines auf Einzahlung der Stammeinlage gerichteten Anspruchs nicht vertreten .

2. Ein Verstoß gegen § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO führt zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrages .

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 2612 Nr. 47
NJW 2010 S. 8 Nr. 49
NJW 2011 S. 373 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2010 S. 3866
WM 2010 S. 2374 Nr. 50
ZIP 2010 S. 2405 Nr. 49
KAAAD-56697

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