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BGH Urteil v. - V ZR 43/10

Gesetze: § 902 Abs 1 S 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, § 1027 BGB

Leitsatz

Der Anspruch des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung oder Unterlassung der Beeinträchtigung des Rechts unterliegt nicht der Verjährung, wenn es um die Verwirklichung des Rechts selbst, und nicht nur um eine Störung in der Ausübung geht .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DNotZ 2011 S. 281 Nr. 4
NJW 2010 S. 518 Nr. 8
NJW 2010 S. 8 Nr. 50
WM 2011 S. 416 Nr. 9
VAAAD-56705

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