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BGH Beschluss v. - VII ZB 116/09

Gesetze: Nr 2300 RVG-VV, Nr 3100 RVG-VV, Nr 3305 RVG-VV

Rechtsanwaltsgebühr: Anrechung der Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens auf die Verfahrensgebühr des anschließenden Hauptverfahrens bei Titulierung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

Leitsatz

Ist die anwaltliche Geschäftsgebühr gemäß RVG-VV Nr. 2300 tituliert und dem Erkenntnisverfahren ein Mahnverfahren mit gleichen Gegenstandswerten vorausgegangen, ist bei der Kostenfestsetzung die gemäß RVG-VV Nr. 3305 entstandene Verfahrensgebühr für die Tätigkeit im Mahnverfahren auf die gemäß RVG-VV Nr. 3100 entstandene Verfahrensgebühr in vollem Umfang anzurechnen .

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 1368 Nr. 19
NJW 2011 S. 8 Nr. 3
SAAAD-56719

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