Rechtsanwaltsverschulden bei Berufungsbegründungsfristversäumung: Erforderliche Darlegung zur Kanzleiorganisation bei möglicher Fristenstreichung durch den Rechtsanwalt selbst
Leitsatz
Besteht in einer Anwaltskanzlei die Möglichkeit, dass ein Rechtsanwalt selbst Fristen streicht und bleibt offen, wer eine Frist zu Unrecht gestrichen hat, so muss der Rechtsanwalt ein eigenes Verschulden ausräumen und gegebenenfalls zu den organisatorischen Maßnahmen, die er zur Vermeidung von Fehlerquellen durch die Kompetenzüberschneidung getroffen hat, Stellung nehmen .
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Fundstelle(n): BB 2010 S. 3034 Nr. 50 NJW 2011 S. 385 Nr. 6 SAAAD-56732