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BGH Beschluss v. - XII ZB 177/10

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 236 ZPO, § 520 ZPO

Rechtsanwaltsverschulden bei Berufungsbegründungsfristversäumung: Erforderliche Darlegung zur Kanzleiorganisation bei möglicher Fristenstreichung durch den Rechtsanwalt selbst

Leitsatz

Besteht in einer Anwaltskanzlei die Möglichkeit, dass ein Rechtsanwalt selbst Fristen streicht und bleibt offen, wer eine Frist zu Unrecht gestrichen hat, so muss der Rechtsanwalt ein eigenes Verschulden ausräumen und gegebenenfalls zu den organisatorischen Maßnahmen, die er zur Vermeidung von Fehlerquellen durch die Kompetenzüberschneidung getroffen hat, Stellung nehmen .

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 3034 Nr. 50
NJW 2011 S. 385 Nr. 6
SAAAD-56732

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