Haftung für Wildschäden: Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer Fortwirtschaft; Beauftragung eines neues Sachverständigen durch das Berufungsgericht; Anspruch einer Prozesspartei auf Ladung des früheren Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens
Leitsatz
1. Zur Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer Forstwirtschaft .
2. Die Frage, ob das Berufungsgericht die sachlichen Voraussetzungen für die Beauftragung eines anderen Sachverständigen nach § 412 Abs. 1 ZPO zu Recht als gegeben angesehen hat, unterliegt nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht .
3. Das Recht der Prozessparteien, die Ladung des gerichtlichen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu verlangen, bezieht sich nicht auf einen früheren - gleichsam "abgelösten" - Sachverständigen, dessen Gutachten der Tatrichter für ungenügend erachtet und deshalb zum Anlass genommen hat, gemäß § 412 Abs. 1 ZPO einen anderen Sachverständigen zu beauftragen .