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BGH Urteil v. - VII ZR 44/10

Gesetze: Art 28 Abs 2 BGBEG, Art 28 Abs 5 BGBEG

Internationales Privatrecht: Anwendbares Recht auf den Beitritt der Partei eines Vertrages mit Auslandsbezug zur Schuld eines Dritten gegenüber der anderen Vertragspartei

Leitsatz

Auf einen Vertrag mit Verbindung zu einem ausländischen Staat, durch den eine Vertragspartei der Schuld eines Dritten gegenüber der anderen Vertragspartei beitritt, ist gemäß Art. 28 Abs. 2 EGBGB grundsätzlich das Recht des Niederlassungsortes des Beitretenden anzuwenden. Allein der dem Schuldbeitritt immanente Zusammenhang mit dem Recht der ursprünglichen Schuld hat regelmäßig keine ausreichend starke Indizwirkung, um eine engere Verbindung i.S. von Art. 28 Abs. 5 EGBGB zu begründen .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 3034 Nr. 50
NJW 2010 S. 8 Nr. 50
NJW-RR 2011 S. 130 Nr. 2
RIW 2011 S. 165 Nr. 3
WM 2011 S. 282 Nr. 6
ZIP 2011 S. 338 Nr. 7
LAAAD-56743

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