Internationales Privatrecht: Anwendbares Recht auf den Beitritt der Partei eines Vertrages mit Auslandsbezug zur Schuld eines Dritten gegenüber der anderen Vertragspartei
Leitsatz
Auf einen Vertrag mit Verbindung zu einem ausländischen Staat, durch den eine Vertragspartei der Schuld eines Dritten gegenüber der anderen Vertragspartei beitritt, ist gemäß Art. 28 Abs. 2 EGBGB grundsätzlich das Recht des Niederlassungsortes des Beitretenden anzuwenden. Allein der dem Schuldbeitritt immanente Zusammenhang mit dem Recht der ursprünglichen Schuld hat regelmäßig keine ausreichend starke Indizwirkung, um eine engere Verbindung i.S. von Art. 28 Abs. 5 EGBGB zu begründen .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 3034 Nr. 50 NJW 2010 S. 8 Nr. 50 NJW-RR 2011 S. 130 Nr. 2 RIW 2011 S. 165 Nr. 3 WM 2011 S. 282 Nr. 6 ZIP 2011 S. 338 Nr. 7 LAAAD-56743