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EuGH Urteil v. - C-156/09

Gesetze: RL 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchts. c

Befreiungen dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten - Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin - Herauslösen und Vermehrung von Knorpelzellen zur Reimplantation beim Patienten

Leitsatz

Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass das Herauslösen von Gelenkknorpelzellen aus dem einem Menschen entnommenen Knorpelmaterial und ihre anschließende Vermehrung zur Reimplantation aus therapeutischen Zwecken eine "Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin" im Sinne dieser Bestimmung ist.

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Fundstelle(n):
PAAAD-56785

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