Befreiungen dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten -
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin - Herauslösen und Vermehrung
von Knorpelzellen zur Reimplantation beim
Patienten
Leitsatz
Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie
77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung
der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern -
Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige
Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom
geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass das Herauslösen von
Gelenkknorpelzellen aus dem einem Menschen entnommenen Knorpelmaterial und ihre
anschließende Vermehrung zur Reimplantation aus therapeutischen Zwecken
eine "Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin" im Sinne dieser Bestimmung
ist.