Gesetze: § 684 S 2 BGB, Nr 7 Abs 5 S 1 BankAGB, Nr 7 Abs 5 S 3 BankAGB
Lastschriftverkehr: Konkludente Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift durch schlüssiges Verhalten bei Herbeiführung der Kontodeckung nach Kenntnis von Lastschriftabbuchungen
Leitsatz
1. Zur Frage der konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift (im Anschluss an das Senatsurteil vom , XI ZR 236/07, WM 2010, 1546, BGHZ 186, 269) .
2. Stellt ein Schuldner in Kenntnis von Abbuchungen, die im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgen, durch konkrete Einzahlungen oder Überweisungen erst ausreichende Kontodeckung sicher, ohne die die kontoführende Bank die Lastschriften nicht ausgeführt hätte, so kann dies für eine Genehmigung der betreffenden Lastschriften durch schlüssiges Verhalten sprechen, wenn die Bank dadurch die Überzeugung gewinnen durfte, die Lastschriftbuchungen würden Bestand haben .
Tatbestand
Fundstelle(n): BB 2010 S. 3097 Nr. 51 DB 2010 S. 2724 Nr. 49 WM 2010 S. 2307 Nr. 49 ZIP 2010 S. 2407 Nr. 49 UAAAD-57388