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BSG Urteil v. - B 6 KA 27/09 R

Gesetze: § 85 Abs 4 S 6 SGB 5, § 85 Abs 4 S 7 SGB 5, § 85 Abs 4 S 8 SGB 5, § 85 Abs 4a S 1 SGB 5, Art 3 Abs 1 GG, Nr 05230 EBM-Ä 2005

Honorarverteilungsvertrag - Regelung über Einbeziehung von Leistungen in das Regelleistungsvolumen - Vorrangigkeit der Vorgaben des Bewertungsausschusses - Honorarkürzungen bei Fallwertsteigerungen - Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses - Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

1. Die Normgeber des Honorarverteilungsvertrags sind nicht berechtigt, Leistungen in das Regelleistungsvolumen einzubeziehen, die der Bewertungsausschuss hiervon ausdrücklich ausgenommen hat.

2. Regelungen, die unter der Geltung der Regelleistungsvolumina Honorarkürzungen bei Fallwertsteigerungen vorsehen, sind unwirksam.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:180810UB6KA2709R0

Fundstelle(n):
QAAAD-57440

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