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BFH Urteil v. - III R 18/10

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

Kein Abzug der Beiträge eines gesetzlich rentenversicherten Kindes zur VBL-Pflichtversicherung sowie zu einer privaten Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der Grenzbetragsprüfung

Leitsatz

Im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines Kindes im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sind Beiträge eines gesetzlich rentenversicherten Kindes zur tarifvertraglich vorgesehenen VBL-Pflichtversicherung sowie zu privaten Renten-, Lebens-, Unfall- und (ab 2001) Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht abzuziehen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 251 Nr. 2
StBW 2011 S. 5 Nr. 1
BAAAD-57513

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