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BFH Beschluss v. - V R 20/09

Gesetze: FGO § 135 Abs. 2, GKG § 62

Kosten bei Anschlussrevision

Leitsatz

Ist ein Rechtsmittel von vornherein mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, besteht auch für ein unselbständiges Anschlussrechtsmittel kein Rechtsschutzbedürfnis.
Ist eine Revision von vornherein - mangels Rechtsschutzbedürfnisses - unzulässig, hat die Kosten der - ebenfalls von vornherein unzulässigen - Anschlussrevision der Anschlussrevisionskläger zu tragen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 280 Nr. 2
HFR 2011 S. 421 Nr. 4
GAAAD-57520

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