Keine Rechtswirkung eines finanzgerichtlichen Urteils, das in Unkenntnis der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Feststellungsbeteiligten ergeht
Leitsatz
Ein in Unkenntnis der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Feststellungsbeteiligten ergangenes FG-Urteil entfaltet keine Rechtswirkung. Es ist aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben. Die durch Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens und Verhängung eines allgemeinen Verfügungsverbots ausgelöste Verfahrensunterbrechung gilt auch in einem Verfahren über einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften einer Bauherrengemeinschaft.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 263 Nr. 2 IAAAD-57528