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FG München Urteil v. - 14 K 3077/09

Gesetze: AO § 251, AO § 254, AO § 309, AO § 314, AO § 339

Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung des FA

Leitsatz

Eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung ist rechtmäßig, wenn die Voraussetzungen für deren Erlass erfüllt sind. Insbesondere muss die Vollstreckungsbehörde zuständig sein, der Zwangsvollstreckung ein vollstreckbarer Verwaltungsakt zugrunde liegen und die Pfändungs- und Einziehungsverfügung dem Drittschuldner zugestellt worden sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAD-57826

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