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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 1962/2008 EFG 2011 S. 559 Nr. 6

Gesetze: GewStG §§ 28 Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 2 S. 2, 30

Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages

Leitsatz

Erstreckt sich eine Betriebsstätte auf mehrere Gemeinden, ist der Steuermessbetrag gemäß § 30 GewStG nach der Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der durch das Vorhandensein der Betriebsstätte erwachsenden Gemeindelasten auf diese Gemeinden zu zerlegen.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 559 Nr. 6
IAAAD-57849

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