Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Hinwirken auf ordnungsgemäße Vertretung des Klägers
Leitsatz
1. Die mögliche mangelnde Prozessfähigkeit des Klägers führt nicht zur Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde. Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei als prozessfähig anzusehen .
2. Das Gericht muss dafür Sorge tragen, dass einem prozessunfähigen Kläger ermöglicht wird, für eine ordnungsgemäße Vertretung zu sorgen (im Anschluss an , NJW 2009, 3051) .
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2011 S. 10 Nr. 1 NJW-RR 2011 S. 284 Nr. 4 KAAAD-57964