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BGH Beschluss v. - VI ZR 249/09

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 52 ZPO, § 139 ZPO, § 104 BGB, § 1896 BGB

Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Hinwirken auf ordnungsgemäße Vertretung des Klägers

Leitsatz

1. Die mögliche mangelnde Prozessfähigkeit des Klägers führt nicht zur Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde. Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei als prozessfähig anzusehen .

2. Das Gericht muss dafür Sorge tragen, dass einem prozessunfähigen Kläger ermöglicht wird, für eine ordnungsgemäße Vertretung zu sorgen (im Anschluss an , NJW 2009, 3051) .

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 10 Nr. 1
NJW-RR 2011 S. 284 Nr. 4
KAAAD-57964

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